Ausschreibung 2026 SPRINT | OLYMPISCH | MITTELDISTANZ

LTRI 2026 AUSGEBUCHT!
Der Löwentriathlon 2026 ist ausgebucht! Wer auf die Warteliste möchte, bitte Mail an info@loewentriathlon.de.


VERANSTALTUNGSTERMIN
30. Mai 2026: SPRINT EINZEL und STAFFEL (offene Westerwaldmeisterschaften EINZEL), 2. Triathlon Bundesliga Süd.
31. Mai 2026: OLYMPISCH und MITTELDISTANZ EINZEL und STAFFEL (offene Westerwaldmeisterschaften EINZEL)


WETTKAMPFORT
Strandbad Postweiher, Hohe Straße (B8), 56244 Freilingen


SCHIRMHERREN
Herr Achim Schwickert, Landrat des Westerwaldkreises in Rheinland-Pfalz, Montabaur.


Veranstalter | Ausrichter
United Teams Rhein-Neckar e.V.
Geschäftsstelle
Neckarstraße 48
68241 Mannheim


Wettkampforgane
Wettkampfleitung: United Teams Rhein-Neckar e.V.
Wettkampfgericht: Kampfrichter der DTU e.V. / des RTV e.V.
Schiedsgericht: Veranstaltervertreter, Kampfrichtervertreter (TD), Verbandsvertreter (DTU/RTV)


DISTANZEN / FORMATE
SPRINT Einzel (Westerwaldmeisterschaft) und Staffel
0,5 km Schwimmen, 20 km Radfahren (3 Runden), 5 km Laufen (2 Runden).
OLYMPISCH Einzel (Westerwaldmeisterschaft) und Staffel
1,5 km Schwimmen, 40 km Radfahren (2 Runden), 10 km Laufen (2 Runden).
MITTELDISTANZ Einzel (Westerwaldmeisterschaft) und Staffel
2 km Schwimmen, 80 km Radfahren (4 Runden), 20 km Laufen (4 Runden).
Cut-Off-Zeit: Ausgang WZ zum Laufen 5 Stunden nach Start.


ZULASSUNGSKRITERIEN
Grundsätzlich kann am Löwentriathlon jeder teilnehmen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Sportordnung der DTU (SpO), den Anti-Doping-Code (ADC), die Kampfrichterordnung (KrO), die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO), die Disziplinarordnung (DzO), die Veranstalterordnung (VaO) sowie die in der Ausschreibung und in der Wettkampfbesprechung formulierten Bedingungen des Veranstalters sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich als verbindlich an.
Die Teilnahme von Startern in der Altersklasse Jugend A (AK 16-17) ist nur im Format SPRINT erlaubt und wird separat ausgewertet. In der Olympischen Distanz sowie in der Mitteldistanz ist die Teilnahme erst ab der AK 18/19 möglich (das Geburtsjahr bestimmt das Alter). Alle Teilnehmer in den Formaten Sprint, Olympisch sowie der Mitteldistanz, die am 30./31. Mai 2026 noch keine 18 Jahre alt sind, benötigen eine unterschriebene Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten nach § 4 der Sportordnung. Hier bitte das Formular der Einverständniserklärung runterladen, ausgefüllt und unterschrieben mitbringen und beim Rad Check-In abgeben. Alle Teilnehmer der Altersklassenwertung SPRINT Einzel, OLYMPISCH Einzel sowie MITTELDISTANZ Einzel werden in die Wertung "offene Westerwaldmeisterschaft" einbezogen.
Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit der persönlichen Ausrüstung selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer sind dazu verpflichtet, die Startnummer am Wettkampftag auf dem Handrücken zu tragen, “Eddings” zum Beschriften gibt es am Check-In.


Organisationsgebühren
SPRINT
01.10.2025 bis 15.10.2025: EINZEL: € 60,- | Staffel: € 75,-.
16.10.2024 bis 30.11.2025: EINZEL: € 80,- | Staffel: € 95,-.
01.12.2025 bis 31.01.2026: EINZEL: € 95,- | Staffel: € 110,-.
01.02.2026 bis 30.04.2026: EINZEL: 105,- | Staffel: € 120,-
OLYMPISCH*
01.10.2025 bis 15.10.2025: EINZEL: € 75,- | Staffel: € 95,-.
16.10.2025 bis 30.11.2025: EINZEL: € 95,- | Staffel: € 115,-.
01.12.2025 bis 31.03.2026: EINZEL: € 115,- | Staffel: € 135,-.
01.02.2025 bis 30.04.2026: EINZEL: € 125,- | Staffel: € 145,-.
MITTELDISTANZ*
01.10.2025 bis 15.10.2025: EINZEL: € 150,- | Staffel: € 170,-.
16.10.2025 bis 30.11.2025: EINZEL: € 170,- | Staffel: € 190,-.
01.12.2025 bis 31.01.2026: EINZEL: € 190,- | Staffel: € 210,-.
01.02.2026 bis 30.04.2026: Einzel: € 200,- |Staffel: € 220,-.
Zu den Organisationsgebühren zusammen bei SEPA-LS-Verfahren eingezogen werden die vom Rheinland-Pfälzischen Triathlonverband e.V. vom Veranstalter für jeden Teilnehmer ab der Altersklasse „Junior“ festgesetzte pauschale „Abgabe für Anti-Doping-Maßnahmen“ in Höhe von € 1,- pro Teilnehmer. Diese “Abgabe” muss vom Veranstalter an den RTV e.V. abgeführt werden.
* Für die Formate OLYMPISCH UND MITTELDISTANZ ist ein DTU-Startpass oder eine Tageslizenz notwendig. Die Kosten der Tageslizenz betragen laut Gebührenordnung des RTV € 20,- für das Format OD und € 25,- für das Format MD. Von den Einnahmen der Tageslizenz in Höhe von € 20,- erhält die DTU € 8,- sowie der RTV € 6,-. Ein Anteil in Höhe von € 6,- verbleibt dem Veranstalter. Für die Tageslizenz MD ergibt sich die Aufteilung zu € 8|8,5|8,5). Die Teilnehmer ohne DTU-Startpass, müssen die Tageslizenz in Höhe von € 20,-/25,- in bar (bitte passend!) vor dem Rad-Check-In entrichten.
Es bestehen folgende Teilnehmerkontingente: SPRINT: 200 Teilnehmer, OLYMPISCH: 250 Teilnehmer und MITTELDISTANZ 150 Teilnehmer. Sogenannte "Up grades" (Höherstufungen z.B. von SPRINT auf OLYMPISCH sowie von OLYMPISCH auf MITTELDISTANZ) sind in Abhängigkeit vom Erreichen des Teilnehmerlimits gegen Ausgleich des Differenzstartgeldbetrages möglich (bitte Mail an info@loewentriathlon.de). Ummeldungen wegen Erkrankung oder Verletzung sind bis einschließlich 20. Mai 2026 gegen eine Unkostengebühr in Höhe von € 7,- möglich. Dazu bitte eine Mail an info@loewentriathlon.de.


WERTUNGEN // Siegprämien
Die Siegprämien SPRINT Einzel bei Männern und Frauen (offene Klasse, AK) betragen:
1. Platz € 200,-; 2. Platz € 150,-; 3. Platz: € 75,-.
Die Siegprämien OLYMPISCH Einzel bei Männern und Frauen (offene Klasse, AK) betragen:
1. Platz € 300,-; 2. Platz € 200,-; 3. Platz: € 100,-.
Die Siegprämien MITTELDISTANZ Einzel bei Männern und Frauen (offene Klasse, AK) betragen:
1. Platz: € 600,-; 2. Platz € 400,-; 3. Platz: € 200,-
Sämtliche Siegprämien werden nicht mehr bar ausgezahlt, sondern unbar per Banküberweisung nach Mitteilung über die Bankverbindung des Siegers/der Siegerin. Alle Preise, auch die Anspruchsbelege für die gewonnen Siegprämien werden nur im Rahmen der Siegerehrung an die Sieger und Platzierten persönlich ausgehändigt.
Wertungen Altersklassen (Offene Klasse): Pro Wettkampfformat getrennt nach Männern und Frauen (Sachpreise/Startgutscheine).
Wertungen Staffel: Die jeweils schnellsten Staffeln (ohne Jahrgangswertung) werden im Rahmen der Siegerehrung geehrt (Sachpreise oder Startgutscheine).
Die schnellsten Männer und Frauen in den Formaten SPRINT EINZEL, OLYMPISCH EINZEL und MITTELDISTANZ EINZEL erhalten den Titel "Westerwaldmeister SPRINT" bzw. "Westerwaldmeister OLYMPISCH" bzw. “Westerwaldmeister MD”. Sie erhalten als Trophäe je einen handgefertigten Bembel aus Westerwälder Ton.
Im Rahmen des Wettkampfformats MITTELDISTANZ werden die offiziellen Rheinland-Pfalz-Meisterschaften MITTELDISTANZ für Frauen und Männer ausgetragen. In diese Wertung automatisch einbezogen werden die teilnehmenden Inhaber eines gültigen DTU-Startpasses, die einem rheinland-Pfälzischen Verein angehören.


VERWENDUNG DER ORGANISATIONSGEBÜHR
Verkehrssicherungsmaßnahmen (Verkehrssicherungsmaterial für Straßensperrungen, Beschilderungen, umfassende Versicherungen), allgemeine Sicherungsmaßnahmen (Wasserrettung, medizinische Sanitätsdienste, Feuerwehr), Zeitnahme, Dienstleister, Nutzung des Strandbades und der Infrastruktur des Campingplatzes, Strom, Abwasser, Toiletten, Duschen, Radständer, Absperrgitter, Finishermedaillen, behördliche Genehmigungsgebühren, Unterwegs- und Zielverpflegung, RTV-Gebühren (in Höhe von 7,5 Prozent der Startgelder der Teilnehmer), “Abgabe für Anti-Doping-Maßnahmen" an den RTV (in Höhe von pauschal € 1,- pro Teilnehmer), Gebühren und Entlohnung für Kampfrichter, Übernachtungskosten und Wegekosten Kampfrichter, Onlineergebnislisten, Onlineurkunden, Sicherheitsdienste, Transportkosten, Beschallung, Moderation, Badekappen, Startnummern, Zuziehbeutel, Triathlonmagazin, Grafik, Internet, Verbrauchsmaterial.


Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online unter www.loewentriathlon.de/anmeldung Eine Anmeldung unter falschem Namen ist grob unsportlich und hat den sofortigen Ausschluss zur Folge. Damit darf im Gegensatz zur Disqualifikation das Rennen nicht zu Ende gebracht werden. Dies ist aus Versicherungsgründen und aus Haftungsgründen erforderlich. Siehe dazu auch die Sportordnung der DTU unter www.dtu-info.de. Onlineanmeldeschluss ist der 30. April 2026 um 24:00 Uhr oder beim Erreichen der Teilnehmerlimits entsprechend früher.


ZEITMESSUNG
Die Zeitmessung (Baer Service GmbH) erfolgt über Transponder, die im Rahmen der Startunterlagenausgabe ausgegeben werden und die am linken Fuß getragen werden müssen. Bei Verlust des Transponders werden dem betreffenden Teilnehmer die Wiederbeschaffungskosten in Höhe von € 100,- in Rechnung gestellt.


RÜCKTRITT
Die Anmeldung ist verbindlich. Nachmeldungen sind nicht möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Startgelder ist ohne Ausnahme ausgeschlossen, auch dann, wenn der Löwentriathlon aufgrund höherer Gewalt, aufgrund von Naturkatastrophen, Terroranschlägen, Niedrig- oder Hochwasser, Fällen von Pandemie oder aufgrund behördlicher Anordnung, oder aufgrund von vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen modifiziert, abgesagt, abgebrochen oder terminlich verschoben werden muss.


ZEITPLAN
Samstag, 30. Mai 2026
SPRINT
09:30 Uhr: Startunterlagenausgabe (Startnummer, Startnummernaufkleber, Transponder, Badekappen) im Bereich Wechselzonen.
10:30 Uhr: Beginn Rad-Check-In.
12:00 Uhr: Ende Rad-Check-In.
12:00 Uhr: Begrüßung und Wettkampfbesprechung (Strandbad).
12:20 Uhr: Einschwimmen.
12:40 Uhr: Ende Einschwimmen.
12:40 Uhr: Line-Up.
12:45 Uhr: Start Männer.
12:50 Uhr. Start Frauen und Staffeln.
14:00 Uhr: Siegerehrungen.
14:30 Uhr: Beginn Check-Out.
Stand 27.09.2026. Der Zeitplan ist vorläufig, Änderungen insbesondere Aufgrund von möglichen Ligastarts ausdrücklich vorbehalten.
Nächste Aktualisierung Zeitplan für Samstag 30. Mai 2026: 30. Oktober 2025.
Sonntag, 31. Mai 2026:
Zeitplan OLYMPISCH und MITTELDISTANZ (Einzel und Staffel):
07:30 Uhr: Startunterlagenausgabe (Startnummer, Startnummernaufkleber, Transponder, Badekappen) im Bereich Wechselzonen.
07:30 Uhr: Beginn Rad-Check-In (DTU-Startpass mitbringen und vorzeigen, sonst Tageslizenz € 20,- kaufen beim Start „OLYMPISCH", für Teilnehmer “MD” ohne DTU-Startpass kostet die Tageslizenz € 25,-).
08:30 Uhr: Ende Rad-Check-In für Teilnehmer MD.
08:45 Uhr: Offizielle Begrueßung und Wettkampfbesprechung MD (Wassereinstieg Strandbad).
09:00 Uhr: Einschwimmen.
09:10 Uhr: Lineup MD Männer und Frauen und Staffeln.
09:15 Uhr: Start MD.
09:15 Uhr: Ende Rad-Check-In für Teilnehmer OD.
09:30 Uhr: Offizielle Begrueßung und Wettkampfbesprechung OD (Strandbad).
09:45 Uhr Einschwimmen.
09:55 Uhr: Line-Up OD Männer und Frauen und Staffeln.
10:00 Uhr: Start OD Männer und Frauen, EINZEL und STAFFEL.
14:40 Uhr: Beginn Rad-Check-Out mit Transponderrückgabe.
Ab Feststellung vorläufiger Ergebnisse durch Einsatzleitung erfolgen die Siegerehrungen.
Die STARTZEITEN am Sonntag, den 31. Mai können sich im Falle von vorhergesagten niedrigen Luft-oder Wassertemperaturen verschieben!
Stand: 30.09.2025. Die Zeitpläne sind vorläufig! Änderungen ausdrücklich vorbehalten. Nächste Aktualisierung geplant für 30. Oktober 2025.


REGELN Wechselzone / Rad-Check-In / Rad-Check-Out
Es gibt für die verschiedenen Teilnehmerfelder (SPRINT, OLYMPISCH und MITTELDISTANZ) je eigene Wechselzonenbereiche mit je eigenem Rad-Check-In. Die jeweiligen Check-In-Ports teilen wir im Athletenbriefing vor dem Rennen mit! Jeder Teilnehmer hat seine Startnummer auf den Handrücken zu schreiben (eddings liegen bereit!).
Die Radstellplätze sind nicht nummeriert, lediglich die Bereiche, innerhalb der Bereiche ist freie Platzwahl. Laufschuhe und Mütze/Kappe dürfen vor der für jeden Teilnehmer vorgehaltenen grünen Box abgelegt werden. Taschen, Rucksäcke, Zuziehbeutel sind in der Wechselzone nicht zugelassen. Die After-Race-Sachen können auf dem Gelände des Freibades (nähe Rennbüro) in mit Gittern abgetrennte Bereiche deponiert werden. Für die Ausrüstungsgegenstände und die After-Race-Sachen ist jedwede Haftung des Veranstalters bei Beschädigung oder Verlust ausgeschlossen. Zum Rad-Check-Out ist die Körperstartnummer, das Rad mit noch befestigter Startnummer sowie der Transponder mitzubringen, der am Ausgang der Wechselzone abzugeben ist. Ohne Transponderabgabe gibt es kein Auschecken!


REGELN SCHWIMMEN
Aus Sicherheitsgründen müssen alle Teilnehmer die Badekappen des Veranstalters tragen. Die Wassertemperatur wird eine Stunde vor Wettkampfbeginn durch den Einsatzleiter des Kampfrichterteams gemessen. Bei Wassertemperaturen unter 14 Grad Celsius wird ein Duathlon ausgetragen. Das arithmetische Mittel der Wassertemperaturen des Postweihers im Zeitraum Mitte bis Ende Mai liegt etwa zwischen 18 und 21 Grad Celsius. Zur Frage der Zulässigkeit von Kälteschutzanzügen bitte grundsätzlich die DTU-Sportordnung § 21 konsultieren und dabei auch die unterschiedlichen Regelungen für die Altersklassen beachten!
ACHTUNG! Vor dem Schwimmstart im Rahmen des Line-Ups werden alle Teilnehmer im Vorstartbereich mit ihren Transpondern detektiert, damit ganz klar nachvollzogen werden kann, wer ins Wasser geht und wer nicht. Wer nach der Detektion nicht startet, also aussteigt, und zwar gleichgültig aus welchem Grund nach der Detektion nicht am Wettbewerb teilnimmt, hat sich sofort persönlich beim Einsatzleiter abzumelden. Wer sich nicht abmeldet, löst nach dem Schwimmwettbewerb eine Rettungskette aus, deren Kosten dem betreffenden “Nicht-Teilnehmer” in Rechnung gestellt werden.


REGEL RADFAHREN
Die Radstrecke ist voll gesperrt. Es besteht eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Genehmigungsbehörde. Dies ist ein äußerst wichtiger Sicherheitsaspekt, den nicht alle Triathlonveranstaltungen bieten! Trotzdem gilt für die Teilnehmer die Straßenverkehrsordnung (StVO), es besteht Rechtsfahrgebot, das Windschattenfahren (für die 2. Triathlon Bundesliga besteht eine separate Regelung) ist laut Sportordnung untersagt. Ein Startnummernaufkleber ist am Rad (Sattelstütze) zu befestigen, ein weiterer Startnummernaufkleber ist am Helm (von vorne oder von links sichtbar) zu befestigen, die Startnummer ist am Körper (von hinten sichtbar) zu tragen. Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit der persönlichen Ausrüstung selbst verantwortlich, d.h. die Haftung der Kampfrichter oder des Veranstalters/Ausrichters für mangelhaftes Sportgerät ist ausgeschlossen!
HINWEIS: Für die Teilnehmer an den Formaten OLYMPISCH und MITTELDISTANZ ist das Überfahren der Mittellinie untersagt und kann von den Kampfrichtern laut Sportordnung der DTU mit Disqualifikation geahndet werden.
HINWEIS: Für die Teilnehmer an den Formaten OLYMPISCH und MITTELDISTANZ ist 50 Meter vor und nach den Wendepunkten absolutes Überholverbot!!


REGELN LAUFEN
Teilnehmer dürfen sich nicht von Nichtteilnehmern betreuen oder begleiten lassen. Die Startnummer ist (wegen der zusätzlichen manuellen Zieleinlaufkontrolle) von vorne sichtbar zu tragen.


Haftung
Die Teilnahme am Löwentriathlon erfolgt auf eigenes Risiko. Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten oder beauftragten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Der Veranstalter haftet nicht für Fahrräder oder andere Ausrüstungsgegenstände, die auf dem Gelände oder der Wechselzone abhanden kommen oder für andere abhandengekommene Gegenstände von Teilnehmern oder Zuschauern. Diese Gegenstände hat der Eigentümer gegen Diebstahl zu versichern.
Mit dem Empfang der Startnummer erklärt sich der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Teilnehmer und Zuschauer, die Anzeichen von Infekten der oberen oder unteren Atemwege, Husten oder Fieber haben, ist es untersagt das Veranstaltungsgelände zu betreten bzw. müssen es unverzüglich verlassen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zur Teilnahme am Löwentriathlon berechtigt ist jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet hat und im Besitz einer gültigen Startnummer des Löwentriathlons 2026 ist.
2. Zugelassen für das Wettkampfformat SPRINT sind die Jahrgänge 2010 und älter (AK 16/17, 18/19 ff). Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Zugelassen für das Wettkampfformat OLYMPISCH sind die Jahrgänge 2008 und älter (AK 18/19, AK 20 ff).
Pflichten der Teilnehmer
1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Löwentriathlon, gegebenenfalls durch die Konsultation eines Arztes, beurteilt zu haben. Jeder Teilnehmer hat für eine funktionstüchtige Ausrüstung zu sorgen und insbesondere beim Radfahren einen Helm zu tragen, der den Bestimmungen der DTU entspricht. Jeder Teilnehmer ist für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich und bestätigt dies durch seine Anmeldung.
2. Jeder Teilnehmer hat den Anweisungen und Vorgaben des Veranstalters, des Ausrichters sowie der Helfer und Wettkampfrichter Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den geplanten ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Teilnehmer, Helfer oder Zuschauer gefährden könnten, berechtigen den Veranstalter, den oder die entsprechenden Teilnehmer vom Löwentriathlon auszuschließen oder eine Disqualifikation zu jeder Zeit vorzunehmen.
3. Der Veranstalter/Ausrichter behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zur Anmeldung zuzulassen oder auch nach erfolgter Anmeldung von der Veranstaltung auszuschließen.
4. Der Transponder zur Zeitmessung ist beim Rad-Check-Out zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe des Transponders erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von EUR 50,00 , die dem Teilnehmer in Rechnung gestellt wird.
Anmeldeannahme und Vertragsschluss
1. Die Anmeldung, die eine kostenpflichtige und verbindliche Zusage zur Teilnahme am Löwentriathlon 2026 unter ausdrücklicher Anerkennung der Ausschreibung und der AGB, ist nur ONLINE über die dafür vorgesehenen Anmeldeprozeduren auf der Homepage des Löwentriathlons unter www.löwentriathlon.de möglich.
2. Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal pro Wettkampfformat anmelden, Doppelanmeldungen werden nicht akzeptiert.
3. Die Anmeldung kann nur akzeptiert werden, wenn die Ausschreibung sowie die AGB des Veranstalters und die Wettkampfordnung der DTU anerkannt und das Startgeld beim Veranstalter /Ausrichter eingegangen ist und der Veranstalter / Ausrichter die Anmeldung angenommen und ihr nicht bis zum Wettkampftag widersprochen hat.
Zahlung der Organisationsgebühr
1. Die Teilnehmer verpflichten sich, per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren zu zahlen.
2. Sofern die Lastschrift mangels Deckung des Kontos oder Widerruf des Teilnehmers nicht eingelöst wird, ist der Veranstalter berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten sowie den Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten. Die Kosten der Rücklastschrift und eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 10,- hat auf jeden Fall der Teilnehmer zu tragen und wird diesem berechnet.
Ausgabe der Startunterlagen
1. Die Startunterlagen werden am Tag des Wettkampfs ausgegeben.
2. Die Identitätskontrolle und Kontrolle der Startberechtigung erfolgt im Rahmen des Bike-Check-In.
Rücktritt von der Teilnahme
Ein kostenfreier Rücktritt ist innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Onlineanmeldung möglich. Danach ist keine Abmeldung mehr möglich.
Modifikation, Abbruch oder Ausfall der Veranstaltung
1. Bei Ausfall oder Änderung des Ablaufs der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Terroranschläge, Vandalismus, Pandemien, Wetter- und Witterungsbedingungen gleich welcher Art) oder behördlicher Anordnung hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes oder Teilen davon und auch nicht auf den Ersatz von Schäden, etwa Anreise, Hotelkosten und o.ä. Eine Kulanzregelung ist eine Leistung des Veranstalters / Ausrichters, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
2. Bei Nichtantreten des Teilnehmers entfällt jeglicher Ersatzanspruch.
3. Sollte aufgrund extremer Witterung (Sturm, Gewitter, Hochwasser, Niedrigwasser) und damit verbunden, extrem kalter Luft- oder Wassertemperaturen ein Triathlon gemäß den Richtlinien der DTU nicht möglich sein, werden die Wettkämpfe als Duathlon oder einem entsprechend angepassten Format durchgeführt. Ersatzansprüche hieraus können nicht abgeleitet werden.
4. Ersatzansprüche von Teilnehmern sind ebenfalls ausgeschlossen, sollte die Veranstaltung aufgrund behördlicher Entscheidungen oder einer nicht oder nicht korrekt erfolgten sportrechtlichen Zulassung oder Genehmigung abgesagt oder aus anderen Gründen in ihrer Form modifiziert durchgeführt werden.
Haftung / Freistellungserklärung
Mit der verbindlichen Anmeldung zum Löwentriathlon über das Onlineportal erkennt jeder Teilnehmer die Ausschreibung des Löwentriathlons sowie die hier formulierten AGB an und verpflichtet sich nach den Vorgaben der Ausschreibung und der AGB bzw. sonstigen offiziellen Informationen und Anweisungen der Veranstalterin und des Ausrichters zu handeln.
1. Jedem Teilnehmer ist bekannt, dass seine Teilnahme am Löwentriathlon Gefahren und Risiken birgt und tödliche Unfälle nicht ausgeschlossen sind. Die Teilnahme am Löwentriathlon erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
2. Die Haftung des Veranstalters ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter beauftragten Firmen, Dienstleister und Helfer.
3. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
4. Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände und Besitzgüter der Teilnehmer, die in den Wechselzonen abhandenkommen oder für andere abhanden gekommene Besitzgüter und Gegenstände der Teilnehmer, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
5. Mit der Entgegennahme der gültigen Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass ihm keine gesundheitlichen Gründe bekannt sind, die seine Teilnahme am Löwentriathlon beeinträchtigen, oder die seine Gesundheit durch die Teilnahme am Löwentriathlon gefährden könnten.
6. Ist ein Teilnehmer im Vorstartbereich der Teildisziplin Schwimmen mit seinem Transponder detektiert und tritt den Wettkampf nicht an, hat er sich ebenso direkt beim Einsatzleiter oder einem Kampfrichter persönlich abzumelden. Dies gilt bei jeder Art des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Wettbewerb (DNF). Wird aufgrund der Nichtabmeldung eine Recherche-, Fahndungs- oder Rettungskette ausgelöst, trägt der nicht angetretene oder der ausgestiegene Triathlet sämtliche Kosten, der Recherche- und Fahrungsmaßnahmen sowie der direkten und indirekten Kosten, die mit der Auslösung und Beendigung der Rettungskette verbunden sind.
Datenerhebung, Datenverwertung, Datenschutz
1. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die bei der Anmeldeprozedur generiert werden, werden nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet.
2. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung explizit einverstanden damit, dass seine personenbezogenen Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnislisten, auch durch Drittdienstleister erfasst, weiterverarbeitet und veröffentlicht werden. Diese Einverständniserklärung gilt auch für alle Fotos und Filmaufnahmen in Zusammenhang mit der Veranstaltung.
3. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden ebenso einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf von Foto- oder Filmprodukten wird hierdurch nicht begründet.
4. Generell gelten die Datenschutzrichtlinien der DGSVO unter www.loewentriathlon.de/datenschutz/
Wettkampfordnung
Für den Löwentriathlon gilt die Ausschreibung sowie Wettkampfordnung der DTU (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Antidoping-Ordnung, Kampfrichterordnung) in ihren jeweils gültigen Fassungen einschließlich der Rechts- und Verfahrensordnung und der Disziplinordnung. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Regelungen als verbindlich an.
WICHTIGER HINWEIS
Das Fernabsatzgesetz findet keine Anwendung auf die mit United Teams e.V. geschlossenen Verträge (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 6 FernAbsG). Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Anmeldung zum Löwentriathlon ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend. Der Teilnehmer versichert, dass die Daten seiner Meldung richtig sind und er die Ausschreibung, den Haftungsausschluss, die Teilnahmebedingungen und das Reglement gelesen hat und anerkennt. Durch die Angabe der Emailadresse erklärt er sich weiter damit einverstanden, dass diese für das Versenden von Informationen (z.B. Newsletter) an ihn genutzt werden darf.
Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter und Ausrichter hält sich das Recht vor, am Ablauf hinsichtlich der Zeit-, Startgruppeneinteilungen und Streckenführungen kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass dies kein Grund zur Kündigung des Vertrages ist.
Jeder Teilnehmer erklärt, dass er die Ausschreibung sowie die AGB des Löwentriathlons sowie die Verzichts ‐ und Freistellungserklärung sorgfältig durchgelesen zu haben und mit dem Inhalt ausdrücklich einverstanden zu sein.
Es gibt das deutsche Recht.
Veranstalter / Ausrichter:
United Teams e.V. / Geschäftsstelle / 68259 Mannheim


